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Neulich in meinem Laden

Diamantbericht...Ein grauer Dienstagmorgen. Zäh schleppt sich der trübe Tag Richtung Mittagspause, von der Sonne ist durch die milchige Nebelsuppe nicht viel zu erkennen. Da geht die Ladenglocke, es tritt ein gut gekleideter Herr in Anzug und Mantel ein. Komisch nur, dass er eine Sonnenbrille trägt. Na ja, jeder wie er mag. „Guten Tag“, beginnt er das Gespräch, „ich möchte gerne einen Ring aus Gold mit Diamanten besetzt kaufen, der darf ruhig auch etwas teurer sein.“ Er bräuchte den Ring für seine Tochter, die bald heiraten wolle. Schnell entscheidet er sich für ein opulentes Stück aus Gelbgold, besetzt mit mehreren Diamanten. „Der liegt dann bei 11.800 Euro“, erkläre ich ihm. Ohne zu zögern akzeptiert er den Preis. „Wunderbar. Wenn Sie dafür noch eine Box hätten.“ Natürlich habe ich die. „Wie möchten Sie zahlen?“ „In bar. Sie wissen ja, nur Bares ist Wahres“, grinst er mich an. „Aber natürlich, das ist bei uns jederzeit möglich“, gebe ich zurück.

Dabei fällt mir ein, dass ich bei Beträgen ab 10.000 Euro ja zu einigen Präventionsmaßnahmen im Hinblick auf das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet bin. Just im November dieses Jahres wurde es novelliert und regelt die Vorsichtsmaßnahmen genau. Eines der Prinzipien heißt „Know your Customer“. Das bedeutet, dass ich bei solchen Summen in bar einen Identitätsnachweis sowie die Angabe des wirtschaftlichen Berechtigten einfordern muss. Weiterhin müssen diese Angaben mit den einschlägigen PEP- und Sanktionslisten abgeglichen werden. Die Geschäftsbeziehung muss überwacht werden, wenn dieser Kunde mehrmals Schmuck oder Edelmetalle kaufen möchte, da auch Teilbeträge in Summe für das GwG relevant sind. Apropos Edelmetalle: Für Händler in diesem Bereich liegt der Schwellenwert bereits bei 2.000 Euro Warenwert.

Gut, dass ich dafür eine Software habe, um die Dokumentation sicherzustellen. Denn Kontrollen dazu kann es jederzeit geben. Wenigstens brauche ich nicht auch noch einen Geldwäschebeauftragten. Denn der ist erst ab einer Mitarbeiterzahl von zehn oder mehr verpflichtend, wobei es keine Rolle spielt, ob es sich um Juweliere, Schmuck-, Uhren, Antiquitäten- oder Edelmetallhändler handelt. Viele externe Anbieter übernehmen diese Aufgabe bei Bedarf gerne – gegen entsprechende Gebühren natürlich.