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Es war Notwehr!

Diamantbericht...Nach den tödlichen Schüssen auf zwei Räuber in dem Juwelier- und Antiquitätengeschäft im niedersächsischen Celle (DB berichtete) hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Ladeninhaber Bernd Heinrichs(72)/29221 Celle wegen zweifachen Totschlags eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft Celle geht davon aus, dass der Kollege in Notwehr gehandelt hatte und die Tat damit gerechtfertigt war. Wie der Ladeninhaber angab, schoss er auf die beiden, um sein Leben und das seiner Ehefrau zu schützen.

Björn Nordmann, Anwalt des Juweliers: „Die Ermittler haben die Aussage des Paares mit den Tatort-Spuren abgeglichen, ob das übereinstimmt. Die Angaben meines Mandanten waren nachvollziehbar und glaubwürdig.“ 

Oberstaatsanwalt Lars Janßen, Sprecher der Celler Ermittlungsbehörde: „Nach dem Ergebnis der Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Beschuldigte in Notwehr gehandelt hat und die Tat damit gerechtfertigt ist. Aufgrund der Art und der Gefährlichkeit des Angriffs der beiden Täter des Überfalls, die bewaffnet waren, bestand nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der vom Beschuldigten gewählten Verteidigungshandlung kein milderes Mittel." Bernd Heinrichs: „Eine gute Nachricht. Es hat mich sehr erleichtert.“

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