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Banken-Gebühren

Haben Sie sich auch schon geärgert, wenn Ihre Bank die Gebühren fürs Girokonto erhöht hat? Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs hat die Position der Bankkunden gestärkt. Das Gericht hat nichts Geringeres gekippt als die zentrale Klausel, mit der Banken ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen anpassen, wenn sie zum Beispiel die Gebühren fürs Girokonto erhöhen. Da galt Schweigen bislang als Zustimmung, der Kunde bekam einen Brief, und wenn er nichts machte, galt die Regelung als geändert. Das dürfen die Banken jetzt nicht mehr. Noch liegt die Begründung des Urteils nicht vor, das lässt viele Fragen zunächst offen. Dass aber die Klausel, die von Banken und Sparkassen zuhauf verwendet wurde, vom Gericht für unwirksam erklärt wurde, daran scheint es keinen Zweifel zu geben. Gut möglich, dass hohe Rückforderungen von Kunden auf die Banken zukommen. Auch wie die Banken solche AGB-Änderungen ohne solche Klauseln überhaupt noch umsetzen wollen, scheint völlig ungeklärt. Aber weder vom Bundesverfassungsgericht noch vom Europäischen Gerichtshof scheinen die Banken noch ganz viel Hilfe in dieser Frage erwarten zu können. Das sind für Bankkunden gute Nachrichten.

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