Amtsgericht:Ein Ring voll falscher Brillanten

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Auf den Schliff kommt es an: Brillanten haben mindestens 57 Facetten, bei Diamanten mit Single-Cut-Schliff sind es lediglich 18 Facetten (Symbolbild). (Foto: dpa)
  • Ein Ehemann, der beim Schmuckkauf für seine Frau hinters Licht geführt wurde, verklagt den Händler.
  • Zum Preis von 650 Euro hatte er einen gebrauchten Gelbgoldring erworben: 750 Karat Gold, mit einem Saphir und 31 Brillanten - so stand es im Schmuckpass-Zertifikat.
  • Doch die Steine an dem Ring wiesen nicht den besonderen Schliff auf, durch den ein Diamant erst zum Brillanten wird.

Von Andreas Salch

Brillanten sollten es schon sein, nicht nur Diamanten. Darauf legte ein Mann, der seiner Frau in München einen Ring kaufte, besonderen Wert. In einem Laden für den An- und Verkauf von Gold wurde der Münchner im Mai vergangenen Jahres schließlich fündig. Zum Preis von 650 Euro erwarb er einen gebrauchten Gelbgoldring: 750 Karat Gold, mit einem Saphir und 31 Brillanten. Um sicherzugehen, ließ sich der Ehemann von dem Händler vor dem Kauf ein Schmuckpass-Zertifikat ausstellen. Darin wurde ihm bestätigt, dass es sich bei den glitzernden Steinchen, die den Saphir umgeben, auch tatsächlich um Brillanten handelt. Doch etwas später dann kam die Enttäuschung.

Der Münchner war hinters Licht geführt worden, denn es stellte sich heraus, dass die vermeintlichen Brillanten in Wirklichkeit doch nur Diamanten waren. Der Unterschied ist für das ungeübte Auge nicht zu erkennen. Die Steine an dem Ring wiesen nicht den besonderen Schliff auf, durch den ein Diamant erst zum Brillanten wird. Der Münchner wollte aus diesem Grund sein Geld wieder haben. Da aber der Verkäufer dazu nicht bereit war, verklagte er ihn in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht München.

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Der Goldan- und -verkäufer erklärte sich, als er mit dem Vorwürfen konfrontiert wurde, lediglich dazu bereit, das fehlerhafte Schmuckpass-Zertifikat, das er zunächst ausgestellt hatte, zu ändern. Zur Rückabwicklung des Geschäfts, wie es der Ehemann forderte, allerdings nicht. Der ging auf das Angebot allerdings aus guten Gründen nicht ein. Die Steine um den Saphir seien nun mal keine Brillanten, insistierte der Ehemann vor Gericht. Einen Vergleich mit dem beklagten Schmuckhändler lehnte er ab und fügte als Begründung hinzu, er könne nun zu seiner Frau nicht mehr sagen: "Geh' Schatz, tu deine Brilli hin." Als Münchner sage er so etwas gerne, vertraute der Kläger der Richterin an. Wenn er dies im Hinblick auf den fraglichen Ring nun trotzdem tun würde, hätten er und seine Frau ein "schlechtes Gefühl", behauptete der Ehemann.

Der Verkäufer indes wollte auch vor Gericht nicht so schnell klein beigeben. Er erklärte, die Diamanten an dem Ring haben einen Single-Cut-Schliff. Da dieses Verfahren ein "vereinfachter Brillantschliff" sei, sei seiner Ansicht nach auch die Bezeichnung Brillanten gerechtfertigt.

Die zuständige Richterin am Amtsgericht gab allerdings dem Ehemann Recht. Die beklagte Firma wurde verurteilt, den Ring zurückzunehmen und an den Kläger 650 Euro nebst vorgerichtlichen Auslagen und Zinsen zu bezahlen. In dem Schmuckzertifikat des Händlers würden die Steine um den Saphir eindeutig als Brillanten bezeichnet. Der Single-Cut-Schliff der Steine sei jedoch im Vergleich zu einem Brillant-Schliff von minderem Wert. Brillanten haben mindestens 57 Facetten, bei Diamanten mit Single-Cut-Schliff sind es lediglich 18 Facetten. Der echte Brillant-Schliff wird deshalb auch als Full-Cut bezeichnet.

Ein Laie müsse sich darauf verlassen können, dass Steine, die als Brillanten verkauft werden, tatsächlich einen "klassischen Brillant-Schliff" haben. Selbst wenn der Single-Cut einst als Brillant-Schliff bezeichnet worden sei, hätte die Firma den Käufer darauf hinweisen müssen, dass es sich "nicht um den heutzutage als Brillant-Schliff bekannten Schliff handelt". Ein Laie müsse die Schliffe nicht unterscheiden können, stellte die Richterin fest. Das Urteil (Az. 275 C 6717/19) ist noch nicht rechtskräftig.

© SZ vom 26.08.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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