Brandenburg :
Bischof: Keine Diamanten aus der Asche von Toten

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Diamant im Auktionshaus Sotheby’s in New York: Die Asche eines Toten als Schmuckstück am Finger zu tragen – für die evangelische Kirche ist das kein angemessener Umgang mit der Würde des Verstorbenen
Der brandenburgische Landtag will am Donnerstag eine Gesetzesnovelle beraten, die es erlauben soll, aus der Asche von Verstorbenen Diamanten zu pressen. Bei der evangelischen Kirche stößt das auf heftige Kritik.

Der evangelische Bischof Markus Dröge lehnt die Pläne Brandenburgs ab, das Pressen von Totenasche zu Diamanten zu legalisieren. „Es mag zunächst nachvollziehbar sein, dass man ein Stück des geliebten Menschen nah bei sich behalten möchte“, sagte der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz dem Evangelischen Pressedienst (epd). „Aber es bedeutet, dass man das, was vom Körper des Verstorbenen übrig bleibt, aufteilt und für sich behält. Er wird zur Sache.“

Dröge mahnte Änderungen bei der geplanten Neufassung des Brandenburger Bestattungsrechts an. „Beim Thema Bestattung von Fehlgeborenen und bei der Ascheentnahme haben wir aus grundlegenden ethischen Überlegungen heraus klare Auffassungen, die sich nicht mit dem Gesetzesentwurf decken“, sagte Dröge dem epd. Der Innenausschuss des Landtags befasst sich am Donnerstag in einer Anhörung mit der Gesetzesnovelle. Sie sieht unter anderem vor, bei Feuerbestattungen einen Teil der Asche zur Anfertigung von Diamanten freizugeben.

Die Würde des Menschen bleibe auch nach dessen Tod unantastbar, betonte der Bischof. Das Gesetz würde hingegen eine kommerzielle Verwertung möglich machen und werfe zugleich die Frage auf, was am Ende mit den verarbeiteten sterblichen Überresten geschehe, „wenn sie niemand mehr haben will“. Die evangelische Landeskirche wünsche sich zudem eine Bestattungspflicht für alle Fehlgeborenen und Totgeborenen auf einem Friedhof, unabhängig von Größe und Gewicht, sagte der Bischof. Das menschliche Leben habe von Anfang an eine Würde, dies gelte auch für Fehl- und Totgeburten. Bisher gibt es in Brandenburg eine Bestattungspflicht nur für Totgeborene mit einem Gewicht von mehr als 1000 Gramm. Fehl- und Totgeburten mit einem geringeren Gewicht dürfen jedoch nach derzeitiger Rechtslage auf Wunsch der Eltern bestattet werden. Hier fordert die Kirche eine entsprechende Änderung.

Dröge begrüßte zugleich, dass künftig auch neue Bestattungen in alten Grabbauten möglich gemacht werden sollen. „Grüfte und Mausoleen sollen wiederbelegt werden können“, sagte der Bischof: „So werden diese historischen Bauten weiter genutzt und bleiben erhalten.“ Das Verbot der Errichtung neuer Grüfte auf Friedhöfen lehne die Kirche jedoch ab. Positiv sei auch, dass künftig in Fällen, in denen der Staat für die Bestattung sorgen muss, der Wille des Gestorbenen stärker beachtet werden soll, sagte Dröge: „Falls dieser nicht zu ermitteln ist, befürworten wir, dass eine ortsübliche Bestattung dann die Regel ist.“

Kommunen stehen in solchen Fällen bisher vor der Frage, ob sie eine Erdbestattung oder nur eine kostengünstigere anonyme Urnenbeisetzung bezahlen.