• Kategorie: Versicherungen
  • Aufrufe: 3294

Knebelverträge & Zermürbungstaktik

Diese Vorgaben halten einer genaueren Prüfung durch die Realität nur leider in den wenigsten Fällen stand. Das zeigt einmal mehr unsere aktuelle Kollegenumfrage zum Thema, bei dem wir wieder auf teilweise haarsträubende Ungerechtigkeiten gestoßen sind. Doch lesen Sie selbst, welchen teilweise riesigen Ärger mancher Schadenfall den Unternehmen verursacht hat – und welche Gegenmaßnahmen diese in der Folge ergreifen, um nicht noch einmal in den Mühlen der Versicherungswillkür zerquetscht zu werden.

Eine Kollegin/Niedersachsen hatte das Pech, dass zum Zeitpunkt des Überfalls am helllichten Tag der Tresor offen gestanden hatte. Zudem war die Angestellte zum Tatzeitpunkt ganz alleine im Laden. „Aus dem Safe haben sie dann nicht nur Stücke der Firma mitgenommen, sondern auch noch den gesamten Erbschmuck unserer Familie“. Und als wäre dieser Verlust nicht schon schmerzlich genug, stellte sich dann auch noch die Versicherung auf die Hinterbeine. Von dem Privatschmuck bezahlte die Versicherung selbstredend gar nichts. „Auch was das entwendete Schmuckinventar der Firma angeht, herrschte seitens der Vertragspartner wenig bis keine Zahlungsbereitschaft.“ Daher lautet der eindringliche Tipp der Kollegin, um sich einen solchen Alptraum zu ersparen: „Man muss tatsächlich immer alles geschlossen halten, der Tresor sollte tagsüber keinesfalls länger offen stehen. In der Praxis ist das natürlich nicht immer so einfach umzusetzen, da man ja ständig an die Sachen ran muss.“ Dennoch rät sie hierbei dazu, konsequent zu sein, um sich vor teuren Verlusten zu schützen. Mehr dazu lesen Sie im DB2117.