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Konkret ging es in dem Verfahren um den Raubüberfall auf das Juweliergeschäft Thünemann/49074 Osnabrück. Am Vormittag des 1. September 2015 betraten zwei mit Mützen und Tüchern maskierte Männer das Ladenlokal, fesselten die beiden weiblichen Angestellten in einem der hinteren Räume und zerstörten schließlich die Vitrinen, um Schmuck und Uhren an sich zu nehmen. Die Täter wurden nie gefasst. Mehr dazu, lesen Sie im DB022018.

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