Negativzinsen

Es ist schon beunruhigend, wie die Freibeträge von denen an, die Banken von ihren Kunden Negativzinsen verlangen, immer weiter sinken. Die meisten Leute haben zwar kein großes Vermögen auf ihrem Girokonto. Aber inzwischen sind es nur 25.000 Euro bei einigen Banken, die als Freibetrag gelten. Man sollten aufpassen, dass diese Grenzen nicht erreicht werden, da man sonst den Banken Gebühren zahlen muss. Also lieber mehr Ware zu kaufen, als den Banken das Geld zu schenken. Aber irgendwann sind selbst jene Beträge betroffen, die man dort stehen lässt, um nicht so schnell in den Dispo zu rutschen. Die Entwicklung ist jedenfalls nicht gut. Daher ist es interessant zu hören, dass in den Banken ernsthaft über die Möglichkeit diskutiert wird, dass Negativzinsen doch noch von den Gerichten für unzulässig erklärt werden. Es wird offenbar sogar darüber nachgedacht, ob Institute Rückstellungen für mögliche Rückzahlungen bilden sollten. Anlass ist ein Urteil des Landgerichts Berlin gegen die dortige Sparda-Bank, dem allerdings noch ein gegenteiliges Urteil aus Leipzig entgegensteht. Wie das im Gerichtsweg ausgeht, ist unklar. Noch rechnen die Banken eher nicht damit, dass sie die Negativzinsen zurückzahlen müssen. Allerdings sind viele von ihnen unlängst schon einmal am Ende von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs überrascht worden - als dieser Klauseln zu Gebührenerhöhungen kippte.