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Abzocke mit Gold

Rund 3,38 Tonnen Gold mit einem aktuellen Marktwert von etwa 150 Millionen Euro haben Anleger in den vergangenen zehn Jahren über die Firma aus dem hessischen Heusenstamm erworben. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat jedoch den Verdacht, dass ein großer Teil des Goldes gar nicht vorhanden ist - und die PIM-Verantwortlichen ein Schneeballsystem betrieben haben.

"Wir rechnen mit mehr als 10.000 Betroffenen", sagt Mirco Lehr, Syndikusanwalt bei Qthority, einer Plattform für Rechtsfragen, die sich mit dem Fall beschäftigt. Zunächst war nur von etwa tausend Geschädigten die Rede gewesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Anfang September Geschäftsräume der Firma durchsucht und den 48-jährigen Geschäftsführer Mesut P. verhaftet. Neben ihm führt die Staatsanwaltschaft derzeit vier weitere Beschuldigte, der Vorwurf lautet auf gewerbsmäßigen Betrug. PIM-Gold-Konten wurden eingefroren, die Staatsanwaltschaft versucht derzeit den Schaden zu ermitteln, sie soll jedoch nur einen Bruchteil des vorgeblich von PIM Gold im Anlegerauftrag angeschafften Edelmetalls gefunden haben.

Die Firma steht nun offenbar unmittelbar vor der Insolvenz. "Massenhafte Schadenersatzansprüche wegen Betrug führen nach meiner festen Überzeugung zu einem Insolvenzgrund, mit einer baldigen Antragstellung ist realistischer Weise zu rechnen", sagte Rechtsanwalt Andreas Tilp, der Geschädigte vertritt, dem SPIEGEL. Der Anwalt des Hauptverdächtigen Mesut P. wollte sich zu den Vorwürfen und der Frage einer bevorstehenden Insolvenz nicht äußern. PIM Gold hatte Anlegern Renditen von drei Prozent und mehr versprochen, wenn sie das erworbene Gold einlagerten, die meisten Kunden ließen sich das Edelmetall daher nicht aushändigen. Die Verzinsung sollte über Handelsgeschäfte erzielt werden.

Wie genau das Unternehmen versucht hat, das nötige Geld zu erwirtschaften, ist aber undurchsichtig. Der Goldhandel wirft in der Regel nur sehr geringe Gewinnmargen ab, es sei denn, der Händler ginge riskante Wetten auf steigende Kurse ein. Das allerdings lässt sich nicht mit einer festen Zinszusage vereinbaren. Unklar ist zudem, inwieweit Kunden sich bewusst waren, dass ihnen das Gold offenbar um bis zu 35 Prozent über dem jeweiligen Marktpreis verkauft wurde.

Die 2008 gegründete Firma PIM Gold hatte ganze Serien von Produkten rund ums Gold vertrieben, darunter auch eine Art Sparplan sowie unter dem Slogan "Goldis Schatztruhe" ein Kinder-Gold-Konto, das Eltern animieren sollte, für ihre Kinder zu spare

Fraglich ist, ob die PIM-Gold-Kunden überhaupt rechtliche Eigentümer des Goldes geworden sind, da ihnen einzelne Goldbarren nicht zugeordnet werden können - wenn sie ihnen nicht ausgehändigt wurden. "Ein Insolvenzverwalter wird großes Interesse daran haben, Rückforderungen an die Kunden zu stellen", sagt der Finanzexperte Stefan Loipfinger, der die Entwicklung von PIM Gold nach eigenen Angaben schon seit etwa einem Jahr skeptisch verfolgt. Der Insolvenzverwalter könnte argumentieren, dass Auszahlungen unrechtmäßig aus den Einzahlungen von Neukunden geflossen sind und die Anleger deshalb keinen Anspruch darauf haben. Das wäre ein klassisches Schneeballsystem.

Tatsächlich erfolgte der Vertrieb bei PIM Gold im großen Stil über Kunden, die sich üppige Provisionen damit verdienten, die Anlage weiterzuempfehlen. PIM Gold hatte eine achtstufige Vertriebshierarchie mit steigenden Vergütungen installiert. Bis 2015 wuchs das Geschäft kräftig. Wie es dann weiterging, ist unklar, weil die Firma seit 2016 keinen Jahresabschluss mehr vorgelegt hat.

Die Finanzaufsicht BaFin hatte bereits im November 2018 mitgeteilt, sie habe Hinweise, dass das seinerzeit angebotene Kinder-Gold-Konto ohne einen dafür erforderlichen Verkaufsprospekt nach dem Vermögensanlagengesetz angeboten wurde, was unzulässig ist. PIM Gold soll daraufhin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Produkts so angepasst haben, dass es wieder in Umlauf gebracht werden konnte. PIM Gold stuft seine Produkte als Edelmetallgeschäfte ein, die nicht unter das Vermögensanlagegesetz fallen und somit nicht prospektpflichtig sind. Die Prospektpflicht war zum Jahr 2017 für Produkte des sogenannten grauen - weitgehend unregulierten - Kapitalmarkts eingeführt worden.