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Wer hat das Recht auf eine Waffe?
Der Kläger habe im Februar und im April auf einem Schießstand unter seiner Betreuung geschossen – und dabei jeweils unzureichende Ergebnisse erzielt. „Die Ergebnisse wären angemessen für jemanden der zum ersten Mal schießt“ sagte der Sachverständige. Außerdem wisse der Kläger offenbar nicht wie man Waffen sicher handhabt. Als die Pistole eine Ladehemmung hatte habe er mit dem Finger am Abzug die Waffe untersucht – eine höchst gefährliche Situation weil sich jederzeit ein Schuss lösen kann. Mehr dazu, lesen Sie im Diamantbericht 01/16.

