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Der Krieg der Goldankäufer

Diamantbericht...Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat der Rheinischen Scheideanstalt GmbH/40213 Düsseldorf den Namen verboten. Sie darf sich nicht mehr „Scheideanstalt“ nennen. Der Konkurrent Ewald Maisenbacher/40212 Düsseldorf hat es erstritten.

Auf seine Klage haben jetzt die Richter des 2. Zivilsenats sensationell entschieden: Die „Rheinische Scheideanstalt“, die auch Diamanten, Schmuck und Gold ankauft, ist keine „Scheideanstalt“. Dagegen wurde Beschwerde eingelegt, die jedoch aussichtslos sein soll.

Die Richter: Der Name erwecke einen falschen Anschein, als sei da staatliches oder behördliches dahinter. Das ist nicht zulässig. Es würde etwas vorgetäuscht, was nicht stattfindet. Der Name sei „irreführend“ und „unlauter“ und eine Zulassung, Edelmetalle zu trennen, habe die Firma ebenso nicht wie die nötige Anlage. (Aktenzeichen I-2 U 37/18).

Dr. Erhard Keller, Anwalt der verklagten Firma: „Wir halten das Urteil für falsch. Weil keine Revision zugelassen wurde, haben wir eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt. Damit ist das Urteil in der Rechtskraft vorerst gehemmt. Für uns ist der Rechtsweg noch nicht erschöpft. Wir werden die Vollstreckbarkeit des Urteils abwenden. Die Aufgabe des Firmennamens wäre für das von uns vertretene Unternehmen sehr schmerzhaft.“ Maisenbacher-Anwalt Dr. Volker Schumacher von der Kanzlei Lindenau, Prior & Partner: „Das Urteil ist von uns erfolgreich herbeigeführt worden und eindeutig, wurde auch gegen eine Sicherheitsleistung von 100 000 Euro für vollstreckbar erklärt. Die zulässige Beschwerde beim Bundesgerichtshof, weil eine Revision des Urteils nicht zugelassen wurde, halten wir allerdings für aussichtslos. Das Geld für die Vollstreckung wird unser Mandant hinterlegen, wir werden vollstrecken und den Namen der Firma ändern lassen, wenn sie es nicht selbst tut.“