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"Black Friday"

Diamantbericht...Das Unverhoffte ist passiert. Das Bundespatentgericht entschied, dass die Wortmarke "Black Friday" weiterhin geschützt bleibt. Das heißt erst einmal, dass der Begriff "Black Friday" nicht von jedermann genutzt werden darf. Das Gericht hat jedoch Ausnahmen für bestimmte Dienstleistungen zugelassen. Das heißt, dass das Benutzen dieser Marke möglich ist.

So hält das Bundespatentgericht die Marke "Black Friday" für die Dienstleistung "Werbung" für nicht schutzfähig. Unter anderem müsse die Marke für die Dienstleistungen "Marketing-Analytics-Plattform für Marketing & E-Commerce", "Organisation und Durchführung von Werbeveranstaltungen", "Planung von Werbemaßnahmen", "Verbreitung von Werbeanzeigen" und "Werbung im Internet für Dritte" sowie eine Vielzahl weiterer im Zusammenhang mit Werbung stehender Dienstleistungen gelöscht werden. Dazu zählen unter anderem Einzel- und Großhandelsdienstleistungen für Elektroartikel. In anderen Worten: Für diese Dienstleistungen darf der Begriff also auch ohne Lizenz genutzt werden. Mehr darüber, lesen Sie im DB052020, den Sie hier für nur 5,00 € herunterladen können.