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Digitalförderung

Die Landesregierung hat mit dem NRW-Digitalzuschuss ein Förderprogramm aufgelegt, das digitale Projekte in Einzelhandel unterstützt. Einige Wuppertaler Kollegen haben schon davon profitiert. Unter dem Aufruf "Digitalen und stationären Einzelhandel zusammendenken" hat die Landesregierung Ende 2021 ein neues Programm aufgelegt. Über den NRW-Digitalzuschuss bekommen Händler*innen 2.000 Euro zur Unterstützung, um ihr Geschäft zu digitalisieren. Damit kann Software erworben werden, um einen Online-Shop aufzubauen. Auch Hardware wie Kameras oder Fotoboxen zur besseren Präsentation der Ware kann damit bezahlt werden. Genauso die Einrichtung digitaler Warenwirtschaftssysteme und Kassen zum kontaktlosen Bezahlen. Das Programm wird in mehreren Förderrunden aufgelegt. Die aktuelle Runde läuft seit Anfang April. Das Besondere: Die Händler können in jeder Förderrunde einen neuen Antrag für ein anderes Projekt stellen. 

So hat es auch Juwelier Hans-Jürgen Rehermann/42329 Wuppertal gemacht. Innerhalb von einer Stunde hat er seinen Antrag für eine Förderung im Bereich „Digitale Hardware am Point of Sale“ eingereicht. Auch sein Projekt wurde schon bewilligt. „Ich möchte über die Förderung ein Notebook mit Trauring-Konfigurator anschaffen“, so Rehermann. „Damit kann ich direkt während des Kundengesprächs die Ringe nach Wunsch gestalten und anpassen“. Bislang liegt der Arbeitsschwerpunkt des Juweliers in der Anfertigung von Schmuck und der Reparatur von Uhren. Mit dem Trauring-Konfigurator als neues Serviceangebot hofft Rehermann, dieses Segment weiter ausbauen zu können. 

Dominic Becker von der Wirtschaftsförderung Wuppertal empfiehlt das Förderprogramm: „Die Antragsstellung ist wirklich einfach gehalten. Mit wenig Aufwand bekommt man 2.000 Euro quasi auf die Hand, mit denen sich vielfältige Projekte umsetzen lassen.“ Wer Hilfe bei der Antragstellung benötigt, kann sich unter 0202 24 807 34 oder beckerwf-wuppertalde melden. 

Info: 
Die Förderung richtet sich speziell an Kleinst- und Kleinunternehmen mit weniger als 50 Vollzeitbeschäftigten und mit maximal zehn Millionen Euro Jahresumsatz bzw. Jahresbilanzsumme. Einzelhändler*innen können Anträge online über digihandel.nrw einreichen. Wichtig ist, dass dies vor Umsetzung des Projekts geschieht.