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Nicht mehr geschützt

In den vergangenen Jahren sind beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) mehrere Löschanträge für die Wortmarke „Black Friday“ eingegangen. Nun melden verschiedene bundesweite Kanzleien einen Erfolg: Aufgrund ihrer Löschungsanträge habe das DPMA entschieden: Die Eintragung der Wortmarke „Black Friday“ sei mangels Unterscheidungskraft zu löschen. Seit 2013 war der Begriff beim Deutschen Patent- und Markenamt rechtlich geschützt, eine Verwendung ohne Nutzungsrecht konnte zu erheblichen Konsequenzen führen. Bereits in den vergangenen Jahren seien Händler abgemahnt worden, weil sie Werbeaktionen mit einem direkten Bezug zum Begriff „Black Friday“ veranstaltet hatten, heißt es beim Handelsverband Baden-Württemberg. Das DPMA selbst bestätige die Löschung. Die Marke hätte niemals eingetragen werden dürfen, sagte das DPMA, da der Begriff „Black Friday“ lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde. Für die Händler ist der „Black Friday“ eine gute Gelegenheit, auf sich aufmerksam zu machen und ihre Produkte und Serviceleistungen zu präsentieren. DB warnt jedoch: Die Entscheidung über die Löschung der Wortmarke „Black Friday“ sei noch nicht rechtskräftig, die Markeninhaberin – eine in Hongkong ansässige Gesellschaft – könne dagegen noch Rechtsmittel einlegen. In diesem Jahr fällt der „Black Friday“ auf den 23. November 2018. Nach amerikanischem Vorbild organisieren Schmuckhändler auch in Deutschland vielfältige Aktionen und geben Preisnachlässe.