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Streit um Amazon

Der Bundesgerichtshof hat Amazon in Streitfällen um mögliche Verletzungen des Markenrechts jetzt gestärkt. Geklagt haben zwei mittelständische Markenhersteller, die ihre Produkte über Fachhandel vertreiben. Ortlieb Sportartikel GmbH/Heilsbronn produziert wasserdichte Fahrradtaschen, Rucksäcke und andere Freizeitausrüstung. GoFit Gesundheit GmbH/ Kindberg-Österreich vertreibt eine Matte zur Fußreflexzonenmassage. Beide wollen nicht, dass ihre Produkte über die Plattform vertrieben werden, und sie kritisieren, dass die Suche nach ihren Produkten zu Alternativangeboten führt. Beide Unternehmen sehen einen Missbrauch, wenn Suchworteingaben dazu benutzt werden, ähnliche Produkte aus zum Teil deutlich niedrigeren Preissegmenten anzubieten. Nach Überzeugung des goFit-Rechtsanwalts Arthur Waldenberger benutzt Amazon den Markennamen, um alternative Produkte zu bewerben. „Amazon will mit seinen Suchwortvorschlägen die Nutzer in die Irre führen und diese glauben machen, dass die goFit-Gesundheitsmatte bei Amazon erhältlich sei, was sie aber nicht ist.“ Amazon hänge sich an den guten Ruf des Zeichens goFit an, kritisiert Waldenberger. Der Amazon-Anwalt wies die Vorwürfe zurück. Die Unternehmen stützen sich auf das Markengesetz . Paragraf 14 gibt dem Inhaber einer Marke ein ausschließliches Recht, nur er darf sie nutzen. Ähnliches gilt für Firmenkennzeichen nach Paragraf 5. ( I ZR 201/16 ) und ( I ZR 138/16 ).