Diamanthändler ohne Bankkonto

Diamantbericht... Das belgische föderale Parlament hat ein neues Gesetz verabschiedet, das Diamantenunternehmen auch nach wiederholter Ablehnung das Recht gibt, Bankkonten zu eröffnen. Dabei garantiert das Bankengrundgesetz allen belgischen Unternehmen grundlegende Bankdienstleistungen, erklärte das Antwerp World Diamond Centre (AWDC) kürzlich in einer Mitteilung an die Branche. Nach der parlamentarischen Verabschiedung am 22. Oktober 2020 werde das Gesetz innerhalb von sechs Monaten nach seiner Veröffentlichung im Belgischen Staatsblatt in Kraft treten. Dies werde in Kürze erwartet, fügte das AWDC hinzu. Unternehmen, denen dreimal grundlegende Bankdienstleistungen von einem belgischen Finanzinstitut verweigert wurden, werden sich bei einer neuen Kammer für grundlegende Bankdienstleistungen bewerben können. Diese Organisation wird dann ein belgisches Finanzinstitut benennen, das diese Dienstleistungen für das Unternehmen erbringen muss. Das Land muss noch spezifische Maßnahmen für die Diamantenbranche und andere Sektoren, die von den Banken als risikoreich eingestuft werden, ausarbeiten.
Es sei "sehr üblich", dass den Antwerpener Diamantenunternehmen dreimal ein Bankkonto verweigert werde, so ein AWDC-Sprecher. Das Gremium setzt sich seit Jahren für mitfühlendere Bankregeln ein, da immer wieder berichtet wird, dass Diamantenhändlern Bankdienstleistungen verweigert werden. In Belgien kann man kein Unternehmen ohne ein Bankkonto betreiben.

ankauf3