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Keine Steuerhinterziehung

Diamantbericht...Nach Urteilsverkündigung des Landesgerichts Stuttgart am 18. Oktober 2022 hat BEDRA gegen das Urteil Revision eingelegt. Ein Jahr später, liegt der Beschluss des Bundesgerichtshofs vor und mit ihm ist der Vorwurf der Steuerhinterziehung komplett vom Tisch. Das ursprüngliche Urteil des Landesgerichts Stuttgart am 18. Oktober 2022 lautete für R. Berndt und V. Grobholz auf schuldig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden im Zeitraum Februar 2020 und März 2021 am Schmuggel von zweieinhalb Tonnen Gold und Silber im Wert von rund 65 Millionen Euro ohne Zolldeklaration über Liechtenstein nach Deutschland beteiligt gewesen zu sein. Der bezifferte Schaden für den Fiskus, knapp 11 Millionen Euro.
Der Beschluss des BHG stellt nun klar, dass die BEDRA bzw. deren ehemaligen Verantwortlichen keine Steuerhinterziehung begangen haben. Das rechtswidrige Verbringen der Ware lag nicht in der Verantwortungssphäre des Unternehmens. Denn im Gegensatz zum Urteil des Landesgerichts Stuttgart führte der BGH die BEDRA GmbH lediglich als Bittsteller und Erwerber der Ware. So kauften Berndt und Grobholz, die beide seit März 2021 keine aktive Rolle mehr bei BEDRA einnehmen, im Rahmen des täglichen Geschäftsbetriebs Ware an, für die durch Dritte, dem Unternehmen GOWA, Steuern hinterzogen wurden. Der Schuldspruch der Steuerhinterziehung gegenüber D. Furman, Verantwortlicher bei GOWA, bleibt daher im BGH-Beschluss vollumfänglich bestehen.