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Es war Notwehr

Kollege Günther Kruzik/A-1150 Wien, der im Juli 2013 bei einem bewaffneten Raubüberfall einen der drei Täter erschossen hatte, handelte in Notwehr. Zu diesem Ergebnis kam das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft, wie eine Sprecherin der Anklagebehörde am Donnerstag sagte. Die Staatsanwaltschaft habe alle Erhebungsergebnisse überprüft und ein Sachverständigengutachten eingeholt, so die Sprecherin. Bei dem Überfall am 05.07.2013 hatten die drei Räuber das Geschäft in der äußeren Mariahilfer Straße gestürmt und den Inhaber sowie seine Frau mit einer Waffe bedroht (DB berichtete).

Ein Ermittlungsverfahren ist bei Todesfällen durch Fremdverschulden obligatorisch. Dabei wird von Amts wegen geprüft, ob der Schusswaffen-Gebrauch gerechtfertigt war. Eine zweifelsfreie Notwehr-Situation ist laut Strafgesetzbuch (StGB) dann gegeben, wenn der Waffengebrauch der "notwendigen Verteidigung" dient, um einen "gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen abzuwehren". Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob der Angriff unmittelbar gegen den Schützen oder einen Dritten - etwa einen Angehörigen - gerichtet ist.

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