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Ankauf von Pelz, Gold verboten

Mittels einer haushaltsdeckend verteilten Wurfsendung wurde für den Ankauf von Pelz, Gold und sonstigen Wertsachen geworben. In einem Saarburger Haus wurde dazu eigens eine kurzzeitige Filiale zu Wochenbeginn eingerichtet, in welcher reisende Geschäftsleute den Ankauf von Gold, Schmuck und Pelzwaren gewährleisteten. Die Hochglanz-Flyer waren den Zeitungen beigelegt.

Bei einer Überprüfung durch den Kriminaldienst der Polizeiinspektion Saarburg wurde festgestellt, dass die beiden anwesenden Geschäftsleute nicht im Besitz einer erforderlichen Erlaubnis sind. Vielmehr beriefen sie sich in der Genehmigung auf eine weitere Person, welche nach Nachforschung der Polizeiinspektion bereits vor mehr als einem Jahr verstorben ist.

Aus Sicht der eingesetzten Beamten dürfte der Ankauf von Pelzen nur ein Vorwand sein, denn letztlich wurde bei einer weiteren Überprüfung festgestellt, dass erworbene Pelze einfach zurückgelassen wurden. Dieser Ankauf wird vom hiesigen Kriminaldienst als Aufhänger, quasi ein Anlocken gesehen, um an das Gold, Schmuck oder andere Wertgegenstände zu gelangen. Die Personen warben sogar mit einem Aufsuchen von Senioren bis zu einer Entfernung von 50 Kilometern, um ihnen beim Verkauf behilflich zu sein.

Der Ankauf wurde durch hiesige Dienststelle unmittelbar untersagt, die eingerichtete Filiale unmittelbar geschlossen. Die festgestellten Verstöße werden aktuell zusammengefasst und mit weiteren zuständigen Behörden geahndet.

Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang vor unseriösen Geschäftsleuten und möchte die Bevölkerung zur Vorsicht sensibilisieren.

Oftmals verbirgt sich hinter einem vermeintlich guten Geschäft, beworben in einem Hochglanzflyer oder an der Haustür eine Betrügerische Absicht. Auch sind Vorbereitungen für andere Straftaten, wie z.B. Diebstähle oder Einbrüche, durch solche Hausbesuche möglich.