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Sechs Jahre Haft für früheren Goldhändler

Der frühere Geschäftsführer(51) des insolventen Goldhändlers PIM ist vom Landgericht Darmstadt zu sechs Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Die Kammer sah in ihrem Urteil die Vorwürfe des Betruges und der vorsätzlichen Geldwäsche als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Gesamtfreiheitsstrafe von siebeneinhalb Jahren, die Verteidigung fünf Jahre und neun Monate gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Beide Seiten wollen prüfen, ob sie in Revision gehen werden. Die PIM Gold GmbH/Heusenstamm soll von 2016 bis September 2019 mit Kunden Lieferverträge einschließlich Bonusversprechen über Gold abgeschlossen, diese aber nicht erfüllt haben. Zinsen sollen nach einer Art Schneeballsystem mit dem Geld neu angeworbener Kunden ausgezahlt worden sein. „Die Anleger sind nach unserer Überzeugung getäuscht worden", sagte der Vorsitzende Richter Felix Diefenbacher. Der Angeklagte konnte das Gericht zunächst als freier Mann verlassen: Nach drei Jahren und drei Monaten Untersuchungshaft unter erschwerten Bedingungen wegen der Corona- Pandemie erlegte ihm das Gericht bis zum Antritt der Reststrafe Meldepflichten auf. Der Angeklagte habe in seinem Geständnis angegeben, 2017 die Schieflage des Geschäfts bemerkt zu haben. Nach Auffassung der Kammer sei dies schon 2016 der Fall gewesen. Rund 7000 Gläubiger hätten berechtigte Ansprüche in Höhe von rund 140 Millionen Euro. Anleger verloren durch die Versprechen von PIM-Gold und ihre Investitionen ihre Altersversorgung, lösten Bausparverträge auf und legten Erbschaften an - in Erwartung hoher Renditen.