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Rolex Räuber verurteilt
Diamantbericht...Ein deutschlandweit agierendes Kriminellen-Duo ist vom Landgericht Düsseldorf zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Die beiden rumänischen Staatsbürger im Alter von 29 und 27 Jahren hatten zugegeben, für Dutzende Fälle von Uhrendiebstahl verantwortlich zu sein. Teilweise waren die gestohlenen Uhren bis zu 80.000 Euro wert. Nun muss sie für fünf Jahre und drei Monate in Haft, er für drei Jahre und neun Monate. Verurteilt wurden sie wegen Raubes, Diebstahls und versuchten Diebstahls, jeweils mehrfach in Tateinheit mit Körperverletzung. Insgesamt 16 Fälle umfasste die Anklageschrift, der größere Teil war ihr zugeordnet worden, teilweise wurden die Taten auch gemeinschaftlich begangen. Die Masche war dabei immer dieselbe, das machte der letzte Verhandlungstag deutlich, an dem alle 16 Fälle noch einmal einzeln zur Sprache kamen. Sie sprach die Opfer an, lenkte sie ab, teilweise auch durch Körperkontakt. Dann entwendete sie die Uhr, in einigen Fällen wendete sie dabei Gewalt an. Er wartete im Auto, mit dem beide anschließend flüchteten. Teilweise hatten sie bei den Taten Unterstützung, die Mittäter sind bislang aber nicht identifiziert. In einem Fall schlugen sie beispielsweise in Oberkassel zu: Dabei folgte die heute 27-Jährige einem älteren Herrn ins Treppenhaus des Mehrfamilienhauses, in dem dieser wohnte. Sie sprach ihn an und frage nach einem Job, danach fasste sie ihn am Oberkörper und am Arm an. Er schob sie weg und bemerkte erst in seiner Wohnung, dass seine Uhr im Wert von mehr als 15.000 Euro fehlte. Beide sind bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft, nicht nur in Deutschland.
Die Staatsanwältin sprach in ihrem Plädoyer deshalb davon, dass die hier angeklagten Straftaten „nur die Spitze des Eisbergs“ darstellten. Dass sie gezielt ältere Menschen „und damit eine besonders vulnerable Gruppe“ ins Visier nahmen und wenn nötig vor Gewaltanwendung nicht zurückschreckten, wertete sie als strafverschärfend. Sie sprach von hoher krimineller Energie und einem planvollen Vorgehen.
Die Verteidigung hingegen betonte, die beiden hätten auch durch die seit dem Frühjahr andauernde Untersuchungshaft aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt. Dazu hätten sie umfassend gestanden und sich bei ihren Opfern entschuldigt, in einem Fall zudem Schmerzensgeld gezahlt. Letztlich entschied die Kammer jedoch, den Anträgen der Staatsanwaltschaft nahezu vollständig zu folgen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung der beiden kündigte an, in Revision zu gehen.

