Sparen?

Sparkassen und Volksbanken garantie­ren noch immer alle Kundeneinlagen, weil sie versprechen, jedes Verbundinstitut in der Schieflage aufzufangen. Doch muss daran erinnert werden, dass die Sparkassen in der Finanzkrise nicht für ihre Spitzeninstitute, die Lan­desbanken, voll gehaftet hatten. Hier mussten auch die jeweiligen Bundesländer einspringen. Der normale Spa­rer muss sich darüber im Klaren sein, dass seine Einlagen ein Kredit an die Bank sind. Einen gesetzlichen An­spruch hat er im Schadensfall nur auf 100 000 Euro. Alles, was darüber hin­ausgeht, ist Vertrauenssache. Kunden­einlagen können im Abwicklungsfall herangezogen werden, wenn sie über die Marke von 100 000 Euro hinausge­hen. Blindes Vertrauen kann dann teu­er zu stehen kommen.

Mehr Artikel von: Robert Brachfeld,