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MARKENSCHUTZ?

will der hessische Handelsverband schützen lassen. Wie Hauptgeschäftsführer Sven Rohde jetzt bestätigte, hat der Wirtschaftsdienst des hessischen Handels, ein Tochterunternehmen des Verbandes, im Februar 2021 die Unionsmarke "Click & Meet" -beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) angemeldet. Laut EUIPO-Internetseite können Dritte bis Anfang Juni Widerspruch gegen die Marke einlegen. Laut Rohde sollen dadurch Läden und Geschäfte, die "Click & Meet" als Begriff verwenden, "frühzeitig" ' geschützt werden. Der Verband will-demnach verhindern, dass sich ein einzelnes beliebiges Unternehmen die Markenrechte an der Bezeichnung "Click & Meet" sichert. Die Händler müssten in diesem Fall Lizenzen von diesem Unternehmen erwerben, um "Click&Meet" unter ebendiesem Namen weiter anzubieten. Die Idee, onIine Termine für den Einkauf zu machen, sei in Kooperation mit der Landesregierung "in Hessen geboren", so Rohde. Der Handel habe in der Pandemie genug gelitten. Es sei nur folgerichtig, Händler vor Problemen zu schützen. Juristen sehen den Schritt kritisch. "Ein nachvollziehbarer Grund für die Markenanmeldung ist nicht ersichtlich", sagte Markenanwalt Oliver Löffel. Der Wirtschaftsdienst des hessischen Handels monopolisiere die Nutzung europaweit. Einzelhändler könne es teuer zu stehen kommen, wenn sie Lizenzen erwerben müssten, um die Bezeichnung "Click&Meet" zu verwenden.
Mit der Markenanmeldung sichere sich der Verband ein "Ausschließlichkeitsrecht". Für Rohde vom hessischen Handelsverband ist dagegen klar: Für die künftige Verwendung von "Click & Meet" soll niemand zahlen. Das gelte auch für Geschäfte, die nicht Mitglied im Handelsverband seien. "Wir werden keine Abmahnanwälte sein", so Rohde. Der Handeisverband vertrete die Interessen des Einzelhandels. Die Anmeldung durch die Tochtergesellschaft sei eine "pragmatische Entscheidung" gewesen.