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Dieses grundsätzliche Manko von medialer Berichterstattung und Behandlung durch ·den Staat verschärft sich noch, wenn die Opfer nur deshalb Opfer wurden, weil sie der Mörder für fremd und deshalb nicht lebenswert hielt. Und wenn sie sich schon alleingelassen fühlten, während sie um Hilfe riefen, und ihre Angehörigen auch noch nach der Tat. Das darf nicht sein. Sie dürfen nicht nur als Opfer in Erinnerung bleiben. Der Angriff des Mörders zielte gewiss auch auf die freie Gesellschaft, aber es ist eben nicht so, dass jeder ein mögliches Ziel war. So richtig es ist, an die Schutzpflicht des Staates zu erinnern, wie es nun der Bundespräsident tat, so wichtig ist es auch, auf Unterschiede hinzuweisen. Der Mörder von Hanau war, nach allem, was man bisher weiß, ein Einzeltäter, der womöglich nicht schuldfähig war. Die Terrorgruppe, die sich NSU nannte, mordete aus kühler Überlegung über Jahre ohne jedes offene Bekenntnis. Beide Fälle eint freilich, dass der Staat Kenntnisse hatte, und man fragt sich: Musste es wirklich so kommen? Die rechtsterroristischen Anschläge gediehen auf einem Nährboden der Hetze, der im Netz ständig und beliebig verfügbar ist. Es bleibt eine große Herausforderung, in einer offenen Gesellschaft keinen Humus für Hass entstehen zu lassen. Hier geht es nicht um schwierige Grenzziehungen, sondern um offenen Rassismus, um Hass auf alles anders Erscheinende. Dabei waren die Erschossenen hier geboren und lebten hier wie. der Täter auch, sie hatten zum Teil dieselbe Staatsangehörigkeit wie er, nämlich die deutsche. Sie gehörten dazu. Es liegt an uns die mörderische Tat nicht fortwirken zu lassen. Das Diamantenhaus Brachfeld/60598 Frankfurt  spendet 5 Euro von jeder Rechnung an die Initiative 19. Februar Hanau.