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Gewerbetreibende täuschen Pelzankauf vor!

Landrat Jens Mischak (CDU) und die Gewerbeabteilung der Kreisverwaltung mahnen in einer Pressemitteilung zur Vorsicht: „Diese angeblichen Pelzkäufer sind auf Gold aus.“
In verschiedenen Kommunen hätten Personen, die nicht aus der Region stammen, Ladenlokale angemietet und im Gewerbeamt den „Ankauf von Pelzen, Lederjacken, Antiquitäten, und vieles mehr“ angemeldet. Schmuck und Edelmetalle würden dabei bewusst nicht beworben, sondern erst in Anbahnungsgesprächen nachgefragt oder als Bedingung für den Ankauf gestellt. Auf diese Weise versuchten die Gewerbetreibenden zudem, eine behördliche Zuverlässigkeitsprüfung zu umgehen.
Eine verbreitete Methode sei das Schalten großer Anzeigen oder das Verteilen von Flyern. Aktuell seien erneut Flyer mit einer sechstägigen Ankaufaktion in Zeitungen erschienen, „die Spitzenpreise suggerieren, die es in der Realität dann nicht gibt“, so das Fachamt.
Eine weitere Masche seien Informationsstände in Supermarkt-Eingangsbereichen, an denen Gewerbetreibende angeblich für ihre andernorts ansässigen Betriebe werben. Kunden könnten dort angeblich Pelze, Antiquitäten und Teppiche zu Spitzenpreisen abgeben. Tatsächlich sollten sie so gelockt werden, Schmuck und Edelmetalle mitzubringen, heißt es in der Pressemitteilung.
Als dritte Masche böten Gewerbetreibende nach dem Muster der ZDF-Sendung „Bares für Rares“ Bewertungen wertvoller Gegenstände an. Bewertungen würden bevorzugt beim Kunden zu Hause vorgenommen, um keine Vergleichsmöglichkeit zuzulassen und behördliche sowie polizeiliche Kontrollen zu vermeiden.
Mischak warnt besonders vor Hausbesuchen: „Hier bestehen erhebliche Überrumpelungsgefahren, insbesondere für ältere Menschen. Es kann nämlich nicht davon ausgegangen werden, dass eine ordnungsgemäße Bewertung der Gegenstände durch die dubiosen Ankäufer erfolgt, sondern viel zu niedrige Preise gezahlt werden.“ Solche Besuche sollte man nicht zulassen und kein Gold oder Schmuck zur Ansicht mitgeben.
Komme es dennoch zu Kontakt mit zweifelhaften Aufkäufern, sollte man sofort auf Barzahlung des Kaufpreises bestehen, sich den Ausweis zeigen lassen und eine Ankaufquittung mit Name und Adresse des Käufers verlangen. Grundsätzlich empfiehlt die Kreisverwaltung, beim Verkauf von Schmuck, Silber oder Münzgold stets mehrere Angebote einzuholen.

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