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Masken-Chaos!

Rechtlich verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht. Weil die Bundesregierung sämtliche Corona-Maßnahmen zum 2. April abschafft, gilt in Deutschland nur noch ein sogenannter Basisschutz. Lediglich in Hotspot-Gebieten sollten Masken- und Nachweispflichten im öffentlichen Leben für einen begrenzten Zeitraum weitergelten. Zudem können Zulassungsbeschränkungen für Veranstaltungen (2G oder 3G) in diesen Ortschaften aufrechtbleiben. Die Hotspot-Gebiete legen die Kommunen und betroffenen Gemeinen in Zusammenarbeit mit den einzelnen Landesregierungen fest. Der Basisschutz sieht wiederum vor, dass eine Masken- und Testpflicht nur noch in Innenräumen gilt, wo sich vulnerable Menschen aufhalten. Dazu zählen Kliniken, Krankenhäuser, Pflege-, Flüchtlings- und Senioreneinrichtungen. In Geschäften, Gastronomie, Kinos, Theatern, im Fitnessstudio oder bei Freizeit-, Kultur- und Bildungshäusern sollte die Maskenpflicht und die Testpflicht wiederum flächendeckend wegfallen.

Doch die Pläne haben einen Haken! Die Infektionszahlen steigen im gesamten Bundesgebiet, die Hospitalisierungsrate nimmt ebenfalls zu.

Krankenhaus- und Pflegepersonal fällt flächendeckend wegen Quarantäne aus. Genauso wie Mitarbeiter in der Logistik, im Supermarkt oder bei Paketauslieferungen. Erste Bundesländer wollen deshalb eine Verlängerung der Maßnahmen durchsetzen, doch rechtlich ist das nicht möglich. Sie nutzen deshalb die Hotspot-Regelung, um Corona-Maßnahmen in die Verlängerungen zu schicken. Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und in Nordrhein-Westfalen wollen bei der Maskenpflicht bis Ende April bleiben. Das haben die Landesregierungen bereits beschlossen oder sich positiv dafür ausgesprochen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen in diesen Bundesländern weiterhin eine Maske beim Einkaufen tragen.

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, das Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Schleswig-Holstein bleiben beim Basisschutz. Die Maske muss dann nur in Innenräumen getragen werden, wenn vulnerable Gruppen einem höheren Corona-Risiko ausgesetzt werden. Es ist auch unwahrscheinlich, dass Händler mittels Hausrecht eine Maskenpflicht durchsetzen. Erste Ketten haben eine solche Möglichkeit bereits abgelehnt. Wie Filialleiter von Wempe und Christ erklären, müsste das dann einheitlich für alle Filialen von der Zentrale geregelt werden. Doch die Zentralen halten sich bisher primär an die Beschlüsse der jeweiligen Landesregierungen.

Wie werden Sie das in Ihrem Laden machen? Maskenpflicht oder nicht?