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Müssen Kollegen Kundenschmuck versichern?

Der BGH hat entschieden, dass für Juweliere, die Kundenschmuck zur Reparatur oder zum Ankauf entgegennehmen, keine Versicherungspflicht besteht. Es besteht aber eine Aufklärungspflicht über eine fehlende Versicherung, wenn es sich um hochwertigen Kundenschmuck handelt oder dies branchenüblich ist. Das Berufungsgericht muss nunmehr feststellen, ob eine solche Branchenüblichkeit besteht. Was der Bundesgerichtshof im BGH Urteil vom 02.06.2016VII ZR 107/15 sagt, das lesen Sie im Diamantbericht 12/16.