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Juweliere und Versicherung

Da geht es um Dinge wie „Resozialisierbarkeit“ und „Zweite Chance“, weswegen nach Meinung nicht weniger Betroffener der Täterschutz höher gewichtet wird als die Rechte der Opfer. So ist es nicht verwunderlich, dass auch bei Einbrüchen und Überfällen auf Juweliergeschäfte in manchem Fall der Maßstab dessen, was Gerechtigkeit ausmacht, ziemlich weit überdehnt wird – zum Nachteil derer, die durch einen Einbruch neben dem materiellen Schaden und den Aufräumarbeiten sowie einem Papierkrieg mit Behörden und Versicherungen dann auch noch das Gefühl vermittelt bekommen, dass ihr Schaden von „geringem Ausmaß sei“. Im heute hier vorgestellten Fall handelt es sich um die Kleinigkeit von 3.000 Euro, die einem Kollegen aus Sachsen vom Gericht abgesprochen wurde, zugunsten von höheren Schäden von 20.000 Euro. Davon berichtet unsere heutige Folge im Rahmen unserer Reihe „Juweliere und Versicherungen“. Es wird wieder einmal klar, dass Recht haben und Recht bekommen noch immer zwei ganz verschiedene Paar Schuhe sind. Die Erfahrungsberichte der Kollegen dazu, lesen Sie im DB192017.