Betroffenheit

Es macht aber Hoffnung, denn jedes Juweliergeschäft, jeder Goldschmied hat ein paar befreundete Kollegen – die zur Not mit ein paar Gram einspringen, so dass die Geschädigten bis zur endgültigen Klärung, was mit ihrem rechtmäßigen Eigentum passiert, über die Runden kommen und ihre Kundenaufträge erfüllen können. Das ist eine wirklich gute Nachricht. Man möchte wünschen, dass sich die Vertreter der Innungen und der Interessenverbände mit ihren Juristen schnellstmöglich an einen Tisch setzen und genauso unbürokratisch die Geschäftsbedingungen der Scheideanstalten so gestalten, dass fremdes Eigentum – nämlich die Guthaben auf den Metallkonten – im Falle eines Falles nicht mehr in die Konkursmasse einfließt. Wie faire AGBs aussehen, können Sie z.B. bei Agosi nachlesen. Sicher ist jedenfalls: Eine vernünftige Aufsicht oder zumindest ein Kodex, die einer Scheideanstalt genügend Kapitaldecke vorschreibt, um ihre Geschäfte für ihre Kunden risikofrei abzuwickeln, wäre ein erster Schritt in die richtige Richtung. Und ein Verbot sich an spekulativen Praktiken wie etwa Goldverleih zu beteiligen.

Mehr Artikel von: Robert Brachfeld,