Corona-Aufstand

Der Vorsitzende der örtlichen Händlervereinigung Harrie van der Velde betreibt ein Modegeschäft und ging mit „gutem“ Beispiel voran: Punkt 9 Uhr öffnete er seine Pforten. Doch schon knapp eine Stunde später bekam er Besuch vom Ordnungsamt, das ihm 15 Minuten Zeit einräumte, um sein Geschäft wieder zu schließen. Zerknirscht gehorchte der Händler, um 10:20 Uhr war der Spuk wieder vorbei. Auch andere Einzelhändler, die van der Velde zwischenzeitlich über die drohende Strafe von 4.000 Euro informiert hatte, gaben nach und schlossen ihre Läden wieder.
Eine ähnliche Aktion hatte es auch in Deutschland schon Anfang Januar geben sollen. Damals hatte ein Sportwarenhändler aus Rosenheim angekündigt, am 11. Januar sein Geschäft wieder öffnen zu wollen und auf einer entsprechenden Gruppe des Messengerdienstes Telegram mehr als 56.000 Sympathisanten versammelt. Doch aus den großspurigen Ankündigungen wurde nichts. Kleinlaut wurde die Aktion am Tag der Öffnung abgeblasen, nicht zuletzt wirkte wohl die Strafandrohung von 5.000 Euro abschreckend, die für Bayern in solchen Fällen gilt. In anderen Bundesländern ist es zwar nicht ganz so teuer, aber im Schnitt würde eine regelwidrige Öffnung ein Bußgeld von ca. 2.500 Euro nach sich ziehen. Wiederholungstäter müssen sogar mit 25.000 Euro Strafe rechnen.
Aufgrund dieser drakonischen Sanktionen ist davon auszugehen, dass sich ein Szenario wie in den Niederlanden hierzulande wohl nicht wiederholt. Doch immerhin: Nicht nur der Bürgermeister des Städtchens Klazienaveen zeigte Verständnis für das Anliegen der Geschäftsleute, auch in Deutschland fordern Politiker von der Kommunal- bis zur Bundesebene eine klare Öffnungsperspektive. Fragt sich nur, wann diese endlich kommt!