Wartezeiten sind hinzunehmen?

Diamantbericht...Sehr geehrter Herr Brachfeld,
vielen Dank für Ihre Ergänzungen. Ich darf Ihnen allerdings erneut versichern, dass die deutsche Zollverwaltung bestrebt ist - die im Einflussbereich des Zolls liegenden - Bearbeitungszeiten auf ein angemessenes Maß zu beschränken. Komplexere Prüfungen können jedoch gelegentlich mit einem zeitlichen Mehraufwand einhergehen. Zudem bedingen entsprechende Prüfungsmaßnahmen häufig das Beibringen zusätzlicher Unterlagen und Informationen durch die Wirtschaftsbeteiligten sowie
anschließend eine entsprechende Bewertung durch die Zollstelle. Die dadurch entstehenden Wartezeiten sind nicht zu vermeiden und daher hinzunehmen. Die Information aus der Sendungsverfolgung „in Zollbehandlung“, „In Transit” oder ähnliche Formulierungen bedeutet nicht unbedingt, dass die Sendung dem Zoll bereits vorgelegt worden ist, sondern besagt i.d.R. nur, dass die Sendung in den Zuständigkeitsbereich des nationalen Post-, Express- oder Kurierdienstleister übergeben worden ist...In Bezug auf Ihren Hinweis zu Diamanten unter 0,5 ct und deren Zollfreiheit merke ich an, dass grundsätzlich bei allen Waren, die in die Europäische Union eingeführt werden, eine zollamtliche Prüfungsbefugnis besteht. Entsprechende Prüfungsmaßnahmen erfolgen risikoorientiert und dienen nicht nur der korrekten Erhebung von Abgaben sondern insbesondere
auch dazu, die Einhaltung geltender Verbote und Beschränkungen zu gewährleisten. Auf Artikel
3p VO (EU) Nr. 833/2014 und hier vorliegend insbesondere dessen Absätze 1 und 2 weise ich hierzu ausdrücklich hin. Demnach unterliegen auch Diamanten unterhalb der Schwelle von 0,5 ct embargorechtlichen Sanktionsmaßnahmen...

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Lorenz
Generalzolldirektion
Direktion V - Abteilung B
Referat Außenwirtschaftsrecht

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