Überfälle

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Beker/A-6850 Dornbirn

Die mit Schal und Kapuze maskierten Täter hatten dem Kollegen Beker/A-6850 Dornbirn gegen 21.30 Uhr am 09.01.2015 vor dem Geschäft aufgelauert, als dieser mit seinem Auto auf den Parkplatz des Wohn- und Geschäftsgebäudes fuhr. Mit vorgehaltener Waffe drängten sie ihn zuerst zurück in sein Auto und zwangen ihn anschließend zu einer Rundfahrt. Nach einigen Minuten Fahrzeit beorderten sie ihr Opfer wieder in die Nähe des Juweliergeschäftes, hieß es von der Polizei. Der Kollege musste unter Waffengewalt die Tür zum Geschäft öffnen und den Schlüssel zum Tresor abgeben, aus dem die Täter Schmuck und Bargeld stahlen. Während das Opfer von einem Täter im Tresorraum mittels Klebeband gefesselt und geknebelt wurde, raubte der andere Täter die Schmuckvitrinen im Verkaufsraum aus. Nach mehreren Minuten verließen die Täter das Juweliergeschäft. Der Kollege erlitt einen schweren Schock, blieb aber unverletzt.

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KaDeWe/10789 Berlin

Am 20.12.2014 kamen fünf Täter gegen 10.30 Uhr ins KaDeWe/10789 Berlin gestürmt, hatten Reizgas versprüht und Uhren sowie Schmuck aus den Vitrinen im Erdgeschoss gestohlen. Berichte, wonach die Täter sogenannte ABC-Schutzmasken trugen, um sich vor dem eigenen Reizgas zu schützen, wollte die Polizei allerdings nicht bestätigen. Die Täter hatten bei dem Raubüberfall mindestens eine Pistole dabei – der Polizei zufolge sagten aber mehrere Zeugen aus, sie hätten mehrere Täter mit Schusswaffen gesehen. Geschossen wurde nach Angaben der Polizei jedenfalls nicht. Zur Höhe der Beute macht die Polizei keine Angaben. Das betroffene Juwelierunternehmen Christ wollte sich ebenfalls nicht dazu äußern. "Wir geben keinerlei Kommentar zu dem Überfall im KaDeWe ab", sagte eine Firmensprecherin.

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Schmuckkästchen/47445 Moers-Repelen

Zwei Wochen nach dem Überfall auf das Schmuckkästchen/47445 Moers-Repelen, bei dem der Inhaber einen der beiden maskierten Angreifer erschoss, ist das Juweliergeschäft wieder geöffnet. Die Staatsanwaltschaft ist aufgrund der laufenden Fahndung noch sehr zurückhaltend mit Informationen und will sich zum möglichen Tatablauf nicht äußern. Allerdings kündigte Staatsanwalt Stefan Müller für den Dienstag eine weitere Pressemitteilung an. Zwei Maskierte, die einen Juwelier in seinem Geschäft überfallen: In einem solchen Fall scheint Notwehr, scheint der Gebrauch einer Schusswaffe gerechtfertigt zu sein. Jedoch wurde einer der Angreifer durch die Schüsse des Juweliers getötet – hätte es nicht gereicht, die Angreifer mit der Waffe zu bedrohen und sie in die Flucht zu schlagen? Täter erschossen, Rentner verurteilt. Ein ähnlich gelagerter Fall ereignete sich vor gut vier Jahren in Norddeutschland: Ein 81-Jähriger hatte bei einem Überfall zur Waffe gegriffen, hinter den Tätern hergeschossen und einen 16-Jährigen getötet. Das Landgericht Stade verurteilte den 81-Jährigen wegen Totschlags zu neun Monaten auf Bewährung, obwohl nicht nur die Verteidigung, sondern auch die Staatsanwaltschaft auf Freispruch plädiert hatten. Dazu am Montag Thomas Breas, Sprecher der Staatsanwaltschaft Stade: „Wir haben gegen das Urteil Revision eingelegt.“ Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Rentner eingestellt, die Strafkammer wollte das Verfahren nicht eröffnen. Mit anderen Worten: Die Staatsanwälte kämpfen für einen Freispruch des 81-Jährigen. Breas verweist in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes: Ein Rocker, der im Glauben, Mitglieder einer anderen Bande stünden vor seiner Türe, durch diese schoss und einen Polizisten tötete, wurde freigesprochen Noch steht nicht fest, wo der oder die tödlichen Schüsse den 37-jährigen Rumänen trafen; der Fall aus Norddeutschland zeigt allerdings, dass auch ein Schuss in den Rücken juristisch als Notwehr ausgelegt werden kann. Der Moerser Strafverteidiger Stephan Küppers verweist auf § 33 des Strafgesetzbuches: „Überschreitet der Täter die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft. Es sei, so Küppers, ein erheblicher psychischer Ausnahmezustand erforderlich, um eine solche Grenzüberschreitung zu rechtfertigen. Und es komme immer auf den Einzelfall an. Kollege Gebhard/Rebellen hat zwei Wochen nach tödlichem Raubüberfall wieder geöffnet.

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Rödiger/38100 Braunschweig

Mit zwei Motorrollern waren die Täter am 10.12.2014 gegen 17.15 Uhr durch die belebte Fußgängerzone vor das Juweliergeschäft Rödiger/38100 Braunschweig gefahren und in die Geschäftsräume gestürmt. Mit einer Schusswaffe wurden die anwesenden Mitarbeiter bedroht und mit mitgeführten Vorschlaghämmern Glasvitrinen eingeschlagen und die darin befindlichen Schmuckgegenstände geraubt. Die Räuber flüchteten mit den Rollern.

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Sabine Setzer/90482 Nürnberg

Am 02.12.2014 gegen 11.45 Uhr betraten zwei Täter das Geschäft von Sabine Setzer(47)/90482 Nürnberg und bedrohten die Kollegin mit einer Schusswaffe, fesselten sie und räumten einen Tresor im Nebenraum aus. Eine Viertelstunde später entdeckte eine Kundin die gefesselte Frau und alarmierte die Polizei. 

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