• Kategorie: Trickdiebstahl
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Goldspäne gestohlen

Die Strafkammer der Außenstelle Pforzheim des Karlsruher Landgerichts sah es am 20.8.2022 als erwiesen an, dass der Angeklagte über längere Zeit hinweg immer wieder Goldspäne, die bei der Schmuckproduktion anfielen, aus der Firma schmuggelte. Der Mann schaffte die Späne in eine Gartenhütte, wo er das Gold einschmolz und später verkaufte. Den Schaden gab die Staatsanwaltschaft mit 960 000 Euro an. Das Gericht blieb mit dem Urteil ein Jahr und einen Monat unter dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte war in den nun abgeurteilten 27 Fällen des gewerbsmäßigen Diebstahls geständig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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