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Finanzbeamte

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat der Neugier von Finanzbeamten Grenzen gesetzt. Sie dürfen nur unter engen Voraussetzungen von einer Bank die Kontoauszüge eines Steuerpflichtigen verlan¬gen. Mehr zu diesem Thema, lesen Sie  im Diamantbericht 21/10.