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Waffenschein
Es bleibt dabei: Die Justizbehörden kennen kein Pardon, wenn es um den nicht erlaubten Besitz von Schusswaffen geht. Selbst in Ausnahmefällen dürfen Betroffene nicht mehr damit rechnen, dass die Richter gleichsam ein Auge zudrücken. Mehr zu diesem Thema, lesen Sie im Diamantbericht 16/10.