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DB-Tipp

Auch fest angestellte Arbeitnehmer können Bewirtungskosten als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung geltend machen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Anlass der Bewirtung beruflicher Natur war. Mehr zu diesem Thema, lesen Sie  im Diamantbericht 24/10.