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DB-Steuertipp

Beiträge für die private Krankenversicherung sind als Sonderaus¬gabe von der Steuer absetzbar. Das Problem: Mit der Summe überschreiten viele Versicherte bereits die maximal abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, so dass andere Posten (Haft¬pflicht-, Lebens-, Arbeitslosenversicherung), die auch abzugsfähig wären, nicht mehr berücksichtigt werden können. Mehr zu diesem Thema, lesen Sie  im Diamantbericht 22/11.