- Kategorie: DB Archiv
- Aufrufe: 1179
DB-Wettbewerbsrecht-Tipp
Die Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen kann irreführend und intransparent sein. Nach einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs gilt dies dann, wenn dem Preis ein durchgestrichener Normalpreis gegenüber gestellt wird ohne auf den Zeitpunkt hinzuweisen, von dem an der reguläre Preis gelten soll. Der Gesetzgeber schaffte 1994 das Verbot der hervorgehobenen Gegenüberstellung eines ermäßigten mit dem regulären Preis ab. Mehr zu diesem Thema, lesen Sie im Diamantbericht 23/11.