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Die Waffe unterm Tresen?

Eigentlich ist die Sache klar und einfach: Nach dem Waffengesetz kann jeder einen Waffenschein beantragen, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, eine bestimmte Zuverlässigkeit und persönliche Eignung, sowie die erforderliche Sachkunde nachweisen kann und eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 1 Million Euro pauschal abgeschlossen hat. Strittig ist nur eine Bedingung, und die hat es in sich: Im Gesetz steht, dass eine Erlaubnis zum ständigen Tragen einer Waffe nur dann erteilt wird, wenn der Antragsteller „ein Bedürfnis nachgewiesen hat (§ 8)“. Genau dieses „Bedürfnis“ aber wird seit neuestem sehr restriktiv ausgelegt. Mehr dazu, lesen Sie im Diamantbericht 05/16.