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Abmahnung für "Black Friday"?

Häufig werden die Streitwerte von 100.000,00 EUR genannt. Das bedeutet erhebliche Abmahnkosten von mehreren tausend Euro. Denn die Chinesen haben sich beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Registernummer 302013057574 tatsächlich die Wortmarke Black Friday schützen lassen. Manche Juristen bezweifeln jedoch, dass sich so ein allgemeiner Begriff überhaupt schützen lässt. Wie Sie sich wehren können, lesen Sie im Diamantbericht 24/16.