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Ab 26. Juni neue Bargeldgrenze

In der Konsequenz treffen diese Maßnahmen auch private Anleger, die aus Gründen der Vermögensvorsorge von der Möglichkeit Gebrauch machen, ohne Angaben ihrer persönlichen Daten, physische Sachwerte in sog. "Tafelgeschäften" im Rahmen der bestehenden Obergrenzen zu erwerben. Die bevorstehende Absenkung dieser Obergrenze auf max. 9.999.- Euro führt schon jetzt zu einer erhöhten Nachfrage nach Gold und Diamanten. Informieren Sie Ihre Kunden und nutzen Sie es in den Beratungsgesprächen.