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Facebook-Jagd nach Dieben

„Hallo du Dieb,

uns freut es ja, dass Du so begeistert von unseren Uhren bist und gerne eine Rolex Batman und eine Rolex Daytona besitzen möchtest. Aber wenn Du Dir diese nicht leisten kannst, dann finanziere diese, aber klaue sie nicht so dreist!

Zudem bringen Dir die Uhren kaum Geld ein, da Du sowohl die Box als auch die Papiere vergessen hast.

Danke auch für das wunderschöne Bild, welches unsere Überwachungskameras von Dir festgehalten haben.
Dieses darf und soll bitte geteilt werden, damit die Polizei, welche übrigens auch Dein Bild hat, Dich schnell finden wird.

Man sieht sich immer zweimal im Leben und wir freuen uns auf das Wiedersehen.

Lass Dich schön von Deinem schlechten Gewissen plagen und bis bald sowie viele Grüße an Kind und Frau,

Juwelier Ralf Häffner mit Team

PS: Die Stuttgarter Polizei hat eine extrem hohe Aufklärungsquote.

Bei Wiedererlangen der Uhren steht dem stolzen Held eine Belohnung in Höhe von 1.000,- € zu.“

Nach nur einem Tag sind bereits mehr als 1300 Facebook-Nutzer der Aufforderung des Juweliers gefolgt, das Posting zu teilen. Wie leider nicht anders zu erwarten, spekulieren einige der Kommentatoren bereits wild über die Herkunft des vermeintlichen Täters. Mit seinem privaten Fahndungsaufruf begibt sich der Kollege allerdings juristisch gesehen auf dünnes Eis. Was man wissen sollte: Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen nach Personen öffentlich fahnden. Auch Straftäter, aber auch Tatverdächtige haben Persönlichkeitsrechte. Wer die verletzt, muss mit teuren Abmahnungen, Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen rechnen und kann dabei sogar Straftatbestände erfüllen.