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Generalverdacht gegen Schmuck

Diese Regel ist noch kein Ersatz für das in der Europäischen Union diskutierte, in Deutschland aber heftig umstrittene grundsätzliche Verbot von Barzahlungen über 5000 Euro. Die jetzt eingeführte Regelung soll allerdings gleichfalls der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen, wie es in der Gesetzesbegründung heißt. DB hat schon öfters dargelegt, dass diese Regelungen nur dazu dienen den Bargeldumlauf zu verringern um ihn dann besser kontrollieren zu können. Erwähnt werden müsse auch, dass die Frage offenbleibe, ob der Schmuckhandel in Deutschland tatsächlich für Geldwäsche genutzt werde. Für die Kollegen entstünden trotzdem weitere bürokratische Anforderungen.

Denn für Bargeldgeschäfte, die über dieser Grenze(10.000) liegen, gelten künftig besondere Sorgfaltspflichten des Verkäufers. Unter anderem sind diese Geschäfte nicht mehr erlaubt, wenn sich der Käufer nicht durch Personalausweis oder Reisepass ausweist.

Für schwerwiegende, wiederholte oder systematische Verstöße führe das Gesetz eine neue höhere Obergrenze für Bußgelder von einer Million Euro ein – oder eine Buße immerhin bis zum Zweifachen des wirtschaftlichen Vorteils, den das Unternehmen aus dem Verstoß erlangt hat.