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Waffenschein beantragen?

Polizei und Justizapparat sind weit davon entfernt, ihren Aufgaben im erforderlichen Maße nachzukommen, sie sind eher noch eine Art Grundversorgung in punkto Sicherheit. Die Kriminalität wird eher verwaltet als bekämpft, und selbst wenn einmal ein oder mehrere Täter geschnappt werden, heißt das noch lange nicht, dass sie hinter schwedischen Gardinen landen. Nein, erst einmal wird geprüft und abgewogen, das Wohl der Schuldigen scheint oftmals über dem Anspruch des Opfers nach Gerechtigkeit zu stehen. Daher glauben einige Kollegen, dass es viel besser sei, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und sich zu schützen, sei es beim Transport wertvoller Schmuckstücke oder im Ladengeschäft: So kommt es, dass einige von ihnen einen Waffenschein haben, der sie zum Tragen und Gebrauchen von Schusswaffen berechtigt. Jüngst schaffte es ein Kollege/Dortmund in die überregionale Presse: Seit 22 Jahren besaß er legal eine Erlaubnis zum Mitführen einer Schusswaffe und war nach eigenen Angaben noch nie überfallen worden. Die Lizenz wurde ihm jedoch jüngst gerichtlich entzogen, nachdem er nach dem Verlust des Dokuments einen neuen Waffenschein beantragt hatte. Zur Begründung meinten die Richter, dass eine Schusswaffe „keinen geeigneten Schutz darstelle“. Besser solle der Juwelier einen bewaffneten Sicherheitsdienst engagieren. Was denken andere Kollegen aus Dortmund darüber? Wir haben nachgefragt, welche Einstellung sie zu Schusswaffen als Sicherheitsmaßnahme haben. Was die Kollegen dazu sagen, lesen Sie im DB2117.