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DB-Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen

Inhalt

Einleitung....................................................................................................................1

Übergreifende Regelungen.............................................................................................1

  • 1 Nutzung des Portals unter www.diamantbericht.de.................................................1
  • 2 Registrierung als Nutzer......................................................................................2
  • 3 Urheberrechte ..................................................................................................2
  • 4 Maßnahmen und Schadensersatz.........................................................................3
  • 5 Haftung ..........................................................................................................3
  • 6 Spezifika zur Registrierung und Nutzung..............................................................3
  • 7 Urheberrechte in der JOBBÖRSE ........................................................................4
  • 8 Besonderheiten bei anonym veröffentlichten Angeboten........................................4
  • 9 Unzulässige Angebote - Arbeitgeber....................................................................4
  • 10 Qualität von durch Arbeitgeber veröffentlichten Veranstaltungen...........................6
  • 11 Unzulässige Angebote - Arbeitnehmer.................................................................6

Einleitung

Das Portal www.diamantbericht.de ermöglicht es Ihnen, Informationen zu dem gesamten Dienstleistungsangebot von Diamantbericht einzusehen und eServices zu nutzen. Einen Überblick über die angebotenen eServices können Sie der Datenschutzerklärung entnehmen. Aus Gründen der Vereinfachung und besseren Verständlichkeit erfolgen Personenbezeichnungen nachfolgend nur in der männlichen Form. Für die Inanspruchnahme des Portals gelten die folgenden Regelungen.

Übergreifende Regelungen

  • 1 Nutzung des Portals unter www.diamantbericht.de

(1) Zur Nutzung des Portals ist jede natürliche oder juristische Person berechtigt. Dies umfasst auch Minderjährige ab Vollendung des 15. Lebensjahrs (vgl. §36 SGB I). Die Nutzung des Portals ist unentgeltlich.

(2) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen, z.B. aufgrund gesetzlicher Neuregelungen, bleiben vorbehalten.

(3) Aktivitäten, die nicht dem vorgesehenen Nutzen des Portals dienen und zu einer hohen Belastung der Infrastruktur führen können, sind zu unterlassen. Es ist nicht zulässig: Robots, Webspider oder ähnliche Technologien einzusetzen und so Inhalte des Portals zum Zweck der Datensammlung und -auswertung auszulesen oder darüber Inhalte/Daten in das Portal einzuspielen, ohne Zustimmung Diamantbericht auf das Portal mittels Hyperlinks oder Framed Links zu verweisen sowie zu versuchen, die Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen oder zu durchbrechen, zum Beispiel durch Scans oder Tests zu Passwörtern von Benutzerkonten.

  • 2 Registrierung als Nutzer

(1) Die Nutzung von bestimmten Angeboten und eServices erfordert eine vorherige Registrierung als Nutzer. Hierbei können, unter Eingabe der entsprechenden Registrierungsdaten unterschiedliche Sicherheitsstufen gewählt werden. In der Datenschutzerklärung ist aufgelistet, welche eServices mit den unterschiedlichen Sicherheitsstufen genutzt werden können und welche Registrierungsdaten benötigt werden.

(2) Arbeitgeber, dazu gehören auch Veranstaltungsanbieter, dürfen sich entsprechend ihrer genutzten Branche nur einmal im Portal Diamantbericht registrieren.

(3) Eine Registrierung kann erst erfolgen und ist nur dann zulässig, wenn der Nutzer die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen und die Nutzungsbedingungen gelesen und akzeptiert hat.

(4) Das Benutzerkonto wird nach 13 Monaten automatisch komplett gelöscht, wenn sich der Nutzer nicht mehr am Portal anmeldet.

  • 3 Urheberrechte

(1) Das Urheberrecht an dem Portal und an der Datenbank einschließlich der verwendeten Formulare des Portals liegt in seiner Gesamtheit (im Folgenden: "Datenbank") bei der Diamantbericht. Diamantbericht untersagt hiermit die teilweise oder vollständige Verwertung oder Vervielfältigung der Datenbank, die Nutzung der in die Datenbank eingestellten Daten zu anderen Zwecken als den Angelegenheiten, die den Auftrag von Diamantbericht betreffen.

 

  • 4 Maßnahmen und Schadensersatz

Diamantbericht stellt das Portal als Service zur Verfügung. Bei einer missbräuchlichen Nutzung und Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen ist  Diamantbericht berechtigt, das Benutzerkonto ohne Benachrichtigung des Nutzers sofort zu löschen, den Zugang zum Portal vorübergehend oder dauerhaft zu sperren und die aktive Sitzung zu unterbrechen. Diamantbericht behält sich vor, bei missbräuchlicher Nutzung des Portals Schadenersatzansprüche gegen den Verursacher geltend zu machen. Diese Regelung gilt auch bei missbräuchlicher Nutzung der einzelnen eServices oder der JOBBÖRSE.

  • 5 Haftung

(1) Für die vom Nutzer in das Portal eingestellten Inhalte trägt derjenige Nutzer die ausschließliche Verantwortung, der sie eingestellt hat bzw. in dessen Auftrag sie eingestellt wurden. Bei minderjährigen Nutzern liegt die Verantwortung bei den Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten.

(2) Durch das Einverständnis mit den Nutzungsbedingungen erklärt der Nutzer, dass die von ihm eingestellten Inhalte nicht gegen diese Nutzungsbedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen oder sittenwidrig oder diskriminierend sind. Ferner erklärt der Nutzer, dass er das Recht hat, die in den Angeboten verwendeten Inhalte (z.B. Fotos) zu nutzen und dass die Angebote keine Rechte Dritter verletzen.

(3) Diamantbericht haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Zulässigkeit von Angaben, die durch registrierte Nutzer in das Portal eingestellt werden.

(4) Diamantbericht haftet nicht für die Inhalte von anderen Websites, die mit  Diamantbericht verlinkt sind. Diamantbericht macht sich die Inhalte dieser fremden und verlinkten Seiten nicht zu Eigen und übernimmt keine Verantwortung.

(5) Diamantbericht haftet nicht für Schäden, die den Nutzern des Portals durch Computerviren oder sonstige schädigende Mechanismen entstehen, die ihren Ursprung nicht bei Diamantbericht haben.

  • 6 Spezifika zur Registrierung und Nutzung

Der Zugriff auf Ihre Daten ist durch ein Kennwort geschützt. Mit Ihrer Einwilligung erklären Sie sich einverstanden, dass die von Ihnen eingestellten Daten zum Bewerber bzw. Stellenprofil und ggf. Ihr Lichtbild, sofern Sie es veröffentlichen, auch von Dritten eingesehen werden können. Es gilt § 5 Abs. 2 der Nutzungsbedingungen. Sie tragen selbst die Verantwortung für die Inhalte, die Sie veröffentlichen bzw. zugänglich machen. 

  • 7 Urheberrechte in der JOBBÖRSE

Die Nutzer räumen Diamantbericht sowie allen anderen Nutzern des Portals und den hiermit verlinkten privaten Internet-Stellenbörsen und Kooperationspartnern von Diamantbericht das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den eingestellten Angeboten zum Zweck der Arbeits- und Ausbildungsvermittlung ein.

  • 8 Besonderheiten bei anonym veröffentlichten Angeboten

Ein registrierter Arbeitgeber kann für betreute Stellenangebote Vermittlungsvorschläge durch Diamantbericht erhalten. Über diese Vermittlungsvorschläge können Daten zu den vorgeschlagenen Bewerbern eingesehen werden. Dies gilt auch für Bewerberprofile mit dem Status "anonym veröffentlicht". Diese Daten darf der Arbeitgeber ausschließlich für die konkrete Stellenbesetzung nutzen und nicht an Dritte weitergeben. Dabei ist § 9 (5) zu beachten. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt  Diamantbericht, die betreffenden Angebote - ohne Benachrichtigung der Anbieter - zu löschen und den Zugang zum Portal zu sperren.

  • 9 Unzulässige Angebote - Arbeitgeber

(1) Im Hinblick auf die mit der Errichtung und dem Betrieb des Portals verbundenen Zielsetzung einer Beschleunigung und Entbürokratisierung der Arbeitsvermittlung dürfen von den Nutzern keine "Angebote" eingestellt werden, die keinen Bezug zur Arbeitsvermittlung haben und nicht auf die Begründung von Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnissen gerichtet sind.

(2) Diamantbericht überprüft die von den Nutzern eingestellten Inhalte grundsätzlich nicht. Sie hat aber durch den Support eine verstärkte Suche nach Missbrauchsfällen und Löschung entsprechender Angebote bei Hinweisen sichergestellt und geht Hinweisen auf rechtswidrige Angebote nach. Hinweise können über die Hotline des Portals gegeben werden.

(3) Folgende Angebote bzw. Veranstaltungen dürfen durch Arbeitgeber nicht in das Portal eingestellt werden:

  1. Angebote/Veranstaltungen, die gegen geltende Rechtsvorschriften oder die guten Sitten bzw. behördliche Verbote verstoßen oder Rechte Dritter beeinträchtigen (z. B. Mindestarbeitsbedingungen, Mindestlöhne, Lohnuntergrenzen, sittenwidrige Lohnangebote, Diskriminierungsverbote, Vorschriften des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb, des Urheberrechtsgesetzes, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes oder des Glückspielstaatsvertrages),
  2. Angebote/Veranstaltungen, die erotische Dienstleistungen bewerben, Mitarbeiter für Stellen im erotischen/erotiknahen/pornografischen/Prostitutions- und prostitutionsnahem Gewerbe suchen, gegen die guten Sitten oder die Menschenwürde verstoßen (z. B. Angebote für Telefonerotik, .),
  3. Angebote/Veranstaltungen, die ganz oder teilweise bloßen Werbe- oder Geschäftszwecken dienen bzw. Produkte oder Dienstleistungen anpreisen (Anpreisung von Kursen, Büchern, Versicherungs- oder Finanzdienstleistungen o. ä.),
  4. Kostenpflichtige Angebote jeder Art (hierzu zählen z. B. auch Angebote, die nur über die Anwahl kostenintensiver 0900-Rufnummern oder über eine kostenpflichtige Registrierung auf Internetseiten erreicht werden können) - es sei denn, die Kostenpflicht ist gesetzlich geregelt. Kostenpflichtige Angebote sind auch solche, die zwar nach außen hin als unentgeltlich firmieren, bestimmte Vorteile oder Vergünstigungen aber nur gegen Zahlung gewähren (zum Beispiel Angebote, die den Kauf von Listen mit Adressen von Arbeitgebern beinhalten),
  5. Angebote, die den Interessenten Geld- oder Prämienzahlungen für den Fall versprechen, dass ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch vorgelegt wird,
  6. Angebote, die den Abschluss eines Vermittlungsvertrages, der gegen § 296 Drittes Buch Sozialgesetzbuch verstößt, voraussetzen,
  7. Angebote/Veranstaltungen, die unrichtige, ungenaue oder irreführende Tatsachen beinhalten oder über die Identität des Anbieters täuschen,
  8. Angebote/Veranstaltungen, die ein Scheinangebot darstellen, weil sie entweder nur zum Aufbau eines Bewerberpools dienen oder zur Partnergewinnung im Rahmen von "Schneeballsystemen" eingestellt werden,
  9. Angebote/Veranstaltungen, die Weiterbildungen oder schulische Ausbildungen beinhalten
  10. Veranstaltungen, die

(a) keinen Bezug zur Berufsorientierung besitzen sowie Veranstaltungen, welche im Wesentlichen der Stellenbesetzung und Personalgewinnung im eigenen Unternehmen oder im Rahmen der privaten Arbeitsvermittlung dienen (diese Veranstaltungen können als Stellenangebote veröffentlicht werden).

(b) über die Aufnahme einer Selbständigkeit oder einer freiberuflichen Tätigkeit orientieren.

  1. Stellenangebote dürfen nicht gelöscht und gleich wieder neu eingestellt werden. Sofern sich inhaltliche Änderungen ergeben, sind diese im bestehenden Angebot zu aktualisieren. Eine tägliche Aktualisierung der Angebote ohne inhaltliche Änderung ist nicht gestattet,
  2. Angebote / Veranstaltungen, bei denen

(a) die vom System zur Verfügung gestellte Berufsbezeichnung mit der erstellten Beschreibung nicht übereinstimmt.

(b) für den Bewerber die Konditionen, Anforderungen, Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen der Stelle bzw. der Veranstaltung nicht eindeutig erkennbar sind.

(c) nicht der richtige Profiltyp ("Art der Nachfrage") ausgewählt wurde.

(d) ein inhaltlich identisches Angebot bzw. eine inhaltliche identische Veranstaltung

bereits veröffentlicht wurde.

(4) Anbieter von Stellen bzw. von selbständigen Tätigkeiten sind verpflichtet, die eingehenden Bewerbungen vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe der Bewerbungen an Dritte ist ohne ausdrückliches Einverständnis des Bewerbers nicht zulässig. Unternehmen, welche Daten und Angebote heruntergeladen und gespeichert oder anderweitig aufgenommen haben, sind verpflichtet, diese nach Abschluss des jeweiligen Stellenbesetzungsverfahrens zu löschen, sofern keine gesetzliche Verpflichtung für eine längere Aufbewahrungsfrist besteht.

(5) Privaten Arbeitsvermittlern und Zeitarbeitsunternehmen ist es ausdrücklich untersagt, das Portal zum Aufbau eines eigenen Stellen- oder Bewerberpools zu nutzen. Dies beinhaltet das Verbot, Angebote zu dem Zweck der Poolbildung in das Portal einzustellen.

(6) Bezieht sich ein Angebot mit mehreren zu besetzenden Stellen auf unterschiedliche Arbeitsorte, müssen diese in einem Stellenangebot zusammengefasst und konkret  angegeben werden. Inhaltsgleiche Angebote, welche sich hinsichtlich des Auftraggebers (bei Zeitarbeitsfirmen und private Arbeitsvermittlungen) unterscheiden, sind zusammenzufassen. Bei mehr als 10 potenziellen Arbeitsorten in einem Angebot sollen nur die maßgeblichen Bundesländer/Regionen erfasst werden. Eine Stadt mit mehreren Postleitzahlenbereichen ist als ein Arbeitsort zu behandeln. Als Arbeitsort muss der Ort bzw. die Region oder das Land angegeben werden, in dem die Tätigkeit zukünftig tatsächlich ausgeübt werden soll. Bei Tätigkeiten, bei denen zum Zeitpunkt der Stellenausschreibung der Arbeitsort noch nicht feststeht oder dessen Arbeitsort sich nach dem Wohnort der potenziellen Bewerber richtet, ist nur das entsprechende Land oder die Region auszuwählen, in der sich die potenziellen Ausübungsorte befinden. Selbständige, überregional auszuübende Tätigkeiten bzw. selbständige Tätigkeiten die im gesamten Bundesgebiet angeboten werden, sind nicht mehrfach, sondern als ein Angebot mit "regionalem" Arbeitsort bzw. Arbeitsort "Deutschland" mit zusätzlichen Angaben zur Reise-/Montagebereitschaft einzustellen.

(7) Diamantbericht weist darauf hin, dass unaufgeforderte E-Mail-Werbung rechtswidrig ist und kostenpflichtige Abmahnungen rechtfertigt. Unzulässige Nutzung für eigene Geschäftszwecke ist auch dann gegeben, wenn Bewerber mit Bezug auf gesuchte Angebote qualitativ und quantitativ unangemessen (z.B. über die Postfachfunktion) kontaktiert werden.

  • 10 Qualität von durch Arbeitgeber veröffentlichten Veranstaltungen

(1) Diamantbericht legt Wert darauf, dass die unter ihrem Internetauftritt veröffentlichten Veranstaltungen bestimmten Qualitätsanforderungen genügen. Bei der Eingabe von Veranstaltungen sind die gekennzeichneten Pflichtfelder so umfassend auszufüllen, dass die Interessenten eindeutige und unmissverständliche Informationen zum Inhalt und den möglichen Kosten bzw. Leistungen einer Veranstaltung erhalten.

(2) Es ist nicht zulässig, die Pflichteingaben dadurch zu umgehen, dass Pflichtfelder nur mit Einzelzeichen belegt oder redundante Informationen in mehrere Felder hineinkopiert werden.

(3) Das Verwenden von unbekannten Abkürzungen und Fachbegriffen, die die Verständlichkeit beeinträchtigen, ist zu vermeiden. Die Eingaben in den Feldern einer Veranstaltung müssen in einem inhaltlichen Zusammenhang stehen.

(4) Sind Veranstaltungen als kostenpflichtig gekennzeichnet, muss aus der zugehörigen Bemerkung deutlich hervorgehen, wofür und in welcher Höhe die Kosten entstehen.

  • 11 Unzulässige Angebote - Arbeitnehmer

Für Kunden gelten § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 analog für veröffentlichte Stellengesuche.