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Rechtstipp

Unternehmen dürfen künftig in Stellenanzeigen nicht mehr nach Berufsanfängern suchen, sonst können sie zu Schadensersatz an enttäuschte Bewerber verurteilt werden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 8 AZR 9/11). Mehr dazu, lesen Sie  im Diamantbericht 03/13.