- Kategorie: DB Archiv
- Aufrufe: 1060
Rechtstipp
Unternehmen dürfen künftig in Stellenanzeigen nicht mehr nach Berufsanfängern suchen, sonst können sie zu Schadensersatz an enttäuschte Bewerber verurteilt werden. Das hat jetzt das Bundesarbeitsgericht entschieden (Az.: 8 AZR 9/11). Mehr dazu, lesen Sie im Diamantbericht 03/13.