• Kategorie: DB Archiv
  • Aufrufe: 1313

Vorsicht

Ein Juwelier muss die vorgeschriebene Preisauszeichnung für ausgestellten Schmuck in Schaukästen und in den Schaufenstern auch bei schwankendem Goldpreis vornehmen. Das gilt auch für Attrappen oder Dummies. Der schwankende Goldpreis steht einer Preisauszeichnung nicht entgegen. Mehr dazu, lesen Sie im Diamantbericht 23/13.